Extrem wichtige steuerliche änderung für Privatanleger!

Die Politik in Deutschland wird immer absurder. Kein Wunder, wenn der Staat Steuergeld mit vollen Händen hinauswirft, für alle möglichen Projekte, aber für das eigene Volk und den eigentlichen Steuerzahler kein Geld mehr über hat. Ein Wunder, dass in diesem Land Menschen noch freiwillig bereit sind einer "geregelten" Arbeit nachzugehen, wo ihnen das Geld vom Staat doch an jeder Ecke und Stelle - wörtlich und regelrecht - "gestohlen" wird. Wer heute noch spart und arbeitet ist nahezu als "dumm" zu bezeichnen. Das Ersparte wird durch die Kombination von Inflation und Niedrigzinspolitik von Tag zu Tag weniger - eine "heimliche" Steuer, wenn man so will. Und der Lohn wird durch immer absurdere und märchenhaftere Steuern geschmälert, um die immer größeren Ausgabenlöcher stopfen zu können. Dabei ist das bisherige System so marode wie noch nie und die Langzeitprobleme alles andere als gelöst. So z.B. das Rentensystem, welches unmöglich, in der Zukunft, in seiner heutigen Form, finanzierbar bleibt. Dies wird sogar von Politikerseite zugegeben und dennoch gibt es keine sinnvolle Änderung. Wie auch? Das Problem ist viel zu groß und nicht wirklich lösbar. Ein totaler Neustart wäre von Nöten. Die CO2-Steuer ist für jeden klar denkenden Menschen eine ähnliche Absurdität, denn sie hat Null Effekt auf den weltweiten CO2-Stand und schröpft nur weiter die Geringverdiener oder Mittelschicht. Da hilft auch eine steuerliche Anrechnung bei der Steuererklärung wenig, wenn der Geringverdiener das Geld zunächst aus eigenen Mitteln "auslegen" muss. Die Mittelschicht verkommt so immer weiter zur "Unterschicht". Kein Wunder, wenn man heute bereits mit dem 1,5fachen Durchschnittslohn den Spitzensteuersatz auf Einkommen bezahlen muss. Die Politik ist zum Selbstbedienungsladen verkommen, welcher in einer Gesetzesänderung zum Einkommenssteuergesetz seinen neuen Höhepunkt findet. Besser hätte die Politik nicht zeigen können, dass unabhängige Bürger, die dem System "entflohen" sind, nicht gewünscht werden. Man will treue "Arbeitersklaven/-schafe" die keine Fragen stellen und brav jede Unsinnssteuer bezahlen.

Doch worum geht es? Im Dezember wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche vorsieht, dass Kleinanleger auf (eigentlich) Kapitalverluste Steuer bezahlen sollen. Konkret geht es hierum:

Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus  Kapitalvermögen  im  Sinne  des  Absatzes 2  Satz 1  Nummer 3  (Termingeschäfte) dürfen  nur  in  Höhe  von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 (Termingeschäfte) und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 (Optionsprämien) ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen.

 Und im zweiten Teil um jene Änderung:

Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.

Die Änderungen sind zweitgeteilt. Zum einen sind Aktien betroffen und zum anderen Termingeschäfte, sowie Optionsprämien. Beides eindeutig zum Nachteil von Kleinanlegern und Sparern, da Finanzinstitute und Unternehmen von dieser Regel ausgenommen sind. Die Begründung für die Regeländerung ist, wie so oft, dass Kleinanleger hierdurch besser geschützt sind und Börsenverwerfungen so vermieden werden. Aber mal Hand aufs Herz, wer glaubt wirklich daran, dass Kleinanleger mit ihrem geringen Kapital Börsenkurse nach Belieben "manipulieren" können? Hingegen, wer verfügt über jene "Macht"? Genau, Großbanken, riesen Konzerne und Zentralbanken. Jene also, welche die Gesetzesänderung nicht betrifft. Abgesehen davon gelten die Änderungen nur in Deutschland und dieses Land ist sicher nicht in der Lage weltweit die Börsen mit dem Kapital der Kleinanleger zu "manipulieren". Alleine die beiden Schwergewichte Apple und Amazon können mehr Marktkapitalisierung als der Deutsche Aktienmarkt im gesamten vorweisen. Aber in Sachen Marketing zählt das reine Argument um Sinnloses vernünftig "verkaufen" zu können.

Nun zu den Änderungen. Die neuen Rechtstexte sind bereits verabschiedet und sehen vor, dass ab 2020 Aktien, welche wertlos (durch Unternehmenspleite) werden, nicht mehr mit Aktiengewinnen des jeweiligen Kalenderjahres verrechnet werden dürfen, wenn diese über 10.000 Euro betragen. Der maximal abziehbare Verlust beläuft sich auf 10.000 Euro. Ein kleines Beispiel um dies zu konkretisieren. Wer vor 2020, z.B. im ersten Halbjahr 2019, Gewinne mit Aktien in Höhe von 100.000 Euro erzielte und im zweiten Halbjahr 2019 einen Verlust von 100.000 Euro durch eine wertlos gewordene Aktie erlitt, der konnte bisher beide Positionen gegenrechnen. Also von 100.000 Euro Gewinn die 100.000 Euro Verlust abziehen. Was auch nur all zu logisch für den normal denkenden Bürger erscheint, jedoch in Politikerkreisen wohl als unsinnig gilt. So musste man am Ende des Jahres keine Steuer auf Kapitalertrag bezahlen, denn man hatte unterm Strich weder einen Gewinn noch Verlust verzeichnet. Nach neuer Regelung sieht die Rechnung etwas anders aus. Von den 100.000 Euro Gewinn dürfen nur noch maximal 10.000 Euro Verlust abgezogen werden, so dass am Ende 90.000 Euro (Restgewinn) versteuert werden müssen. Der Anleger hat jedoch in der Realität gar keine 90.000 Euro Gewinn, sondern NULL und soll nun eine Steuer auf NICHTS bezahlen. D.h. er würde in diesem Jahr nicht nur keinen Gewinn erzielen, sondern durch die Steuer noch einen deutlichen Verlust machen und zwar 25 Prozent (Plus weitere Steuern wie Soli) auf Grundlage der 90.000 Euro. Diese Problematik kann man wenigstens halbwegs vernünftig umgehen, indem man Aktien bereits vor der Pleite aus dem Depot verkauft. So sind Verluste weiterhin zu 100 Prozent verrechenbar.

Anders sieht es ab 2021 mit Termingeschäften aus. Hier ist es unerheblich ob diese wertlos verfallen oder vor Ablauf des Wertverfalls verkauft werden. Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch maximal bis 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden! Erzielt ein Investor z.B. in der ersten Jahreshälfte 100.000 Euro Gewinn und erleidet im Laufe des Jahres noch 100.000 Euro Verlust, so können lediglich 10.000 Euro mit dem Gewinn verrechnet werden. Wer mit Optionen sein Depot vor einen Börsencrash schützen möchte, könnte bei größeren Anlagesummen in Zukunft Probleme bekommen und muss im schlimmsten Fall mehr Steuern bezahlen als er unterm Strich mit Aktien verdient hat. Daytrading ist durch dieses neue Gesetz, in Deutschland, zum unkalkulierbaren Risiko geworden und daher wohl für viele Kleinanleger nicht mehr möglich.

Die Änderungen sind so absurd und gleichzusetzen mit dem Beispiel, dass ein Unternehmer 100.000 Euro Umsatz durch den Verkauf von Waren erzielt. Den Wareneinkauf dürfte er aber nur noch bis zu einer Höhe von 10.000 Euro vom Umsatz abziehen, selbst wenn ihm der Einkauf 80.000 Euro gekostet hat. Er müsste also 90.000 Euro versteuern obwohl er nur einen Gewinn von 20.000 Euro erzielt hat. Unter diesen Voraussetzungen würde jeder Unternehmer seine Geschäftstätigkeit aufgeben.

Am Ende bleibt die Frage, warum dürfen Verluste nur noch bis maximal 10.000 Euro verrechnet werden, Gewinne unterliegen aber zu 100 Prozent der Steuer? Warum nicht ebenfalls Gewinne nur noch bis maximal 10.000 Euro besteuern? Dies wäre doch eine tolle Idee!

Weiteführende Links mit mehr Informationen:

https://www.youtube.com/watch?v=lHpu5asGWcg



0 Kommentare: (+add yours?)

Kommentar veröffentlichen